Vorstand
Seit April 2025 besteht der Vorstand der ÜWG aus:
- Gudrun Unverdorben und Barbara Laböck (Vorsitzende)
- Andreas Krug (Kassier und Ehrenvorsitzender)
- Klaus Unverdorben (Schriftführer)
- Verena Hübner (Beisitzer)
- Hans Kotiers (Beisitzer)
- Robert Staber (Beisitzer)
- Erwin Freese (Rechnungsprüfer)
- Andreas Freundorfer (Rechnungsprüfer)
Chronik
29.04.2026 - Jahreshauptversammlung mit Neuwahl
Der Generationenwechsel, der auch schon während der Wahlkampfs 2025/2026 spürbar war, wurde nun auch bei uns im Verein mit vorgezogenen Neuwahlen durchgezogen. Der Vorstand besteht künftig aus den Vorsitzenden Matthias Rössner sowie Andrea Baumgartner, außerdem wurde Konstantin Pickert als Schriftführer sowie Thomas Melle als Schatzmeister jeweils einstimmig gewählt. Die neuen Beisitzer sind Natalie Auer, Johannes Brik, Maximilian Gelder, Burhand Kaya, Michael Maier sowie Manuel Schweiger. Als Kassenprüfer bleiben Andreas Freundorfer und Erwin Freese bestehen.
Auf Antrag des neuen Vorsitzenden Matthias Rößner wurde von der Versammlung
einstimmig beschlossen, die bisherige Vorsitzende Gudrun Unverdorben zur
Ehrenvorsitzenden der ÜWG-Parteifreie Bad Endorf zu berufen.
08.03.2026 – Kommunalwahl 2026
Nach einem engagierten Wahlkampf wurde die ÜWG Parteifreie Bad Endorf mit 20 % Stimmenanteil (14.902 Stimmen) zur zweitstärksten kommunalpolitischen Kraft gewählt und stellt vier Sitze im Gemeinderat.
- CSU 40,0 % (8 Sitze)
- ÜWG 20 % (4 Sitze)
- Grüne 17,7 % (3 Sitze)
- Freie Wähler 14,6 % (3 Sitze)
- SPD 7,7 % (2 Sitze)
Für die ÜWG Parteifreie wurden folgende Gemeinderäte gewählt: Barbara Laböck, Walter Kindermann, Andrea Baumgartner und Robert Staber
13.11.2025 – Aufstellungsversammlung
Bei der Aufstellungsversammlung am Donnerstag 13. November 2025, im Stammlokal Ziehbrunnen haben sich alle Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt, die bei der kommenden Kommunalwahl antreten. Für die Einreichung des Wahlvorschlags der eigenen ÜWG Parteifreien Liste war eine Unterstützungsliste mit mindestens 120 Unterschriften von wahlberechtigten Endorfer Bürgerinnen und Bürger notwendig. Mit viel Einsatz wurde dies bis Mitte Jan. 2026 erreicht.
06.04.2025 – Mitgliederversammlung mit Neuwahl
Um einer drohenden Auslösung mangels Vorstandskandidaten entgegen zu wirken, wird nach intensiven Diskussionen ein Vorstandsteam aus Barbara Laböck und Gudrun Unverdorben gewählt. Schriftführer bleibt Klaus Unverdorben und für das Amt des Schatzmeisters wird der Ehrenvorsitzende Andreas Krug gewählt. Als Beisitzer fungieren Verena Hübner, Hans Kotiers und Robert Staber. Die Versammlung fasst den Beschluss, bei der Kommunalwahl 2026 mit einer eigenen ÜWG-Parteifreien Liste anzutreten.
23.02.2024 – ÜWG feiert 40-jähriges Bestehen
Im Stammlokal Ziehbrunnen begrüßte Dr. Maren Weigand zum Jubiläum 35 Gäste, darunter BGM Loferer und Kreisvorsitzender Dieter Kannengießer. Gründungsmitglieder, Mandatsträger und langjährige Mitglieder wurden geehrt und das Jubiläum in schönem Rahmen gefeiert.
20.02.2024 – Wechsel im Gemeinderat
Dr. Maren Weigand legt ihr Gemeinderatsmandat aus beruflichen Gründen nieder. Nachfolger wird Martin Lauber (EFL).
09.01.2024 – Mitgliederversammlung mit Satzungsänderung
Satzungsänderung zu § 6 Vorstand und Ausschuss, §7 Mitgliederversammlung, § 12 Auflösung sowie Namensänderung auf „Überparteiliche Wählergemeinschaft Bad Endorf, Parteifreie e.V.“ werden beschlossen. Die Vorstandschaft bleibt kommissarisch im Amt, lediglich Schriftführung wechselt von Robert Staber auf Klaus Unverdorben, da Robert Staber als potentieller Nachrücker für MGR vorgesehen war.
24.01.2023 – Außerordentliche Mitgliederversammlung
Vorsitzende, Schriftführer und Schatzmeister erklären, bei der nächsten Wahl nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Sie bleiben bis zur Neuwahl kommissarisch im Amt.
15.03.2020 – Kommunalwahl 2020
Die gemeinsamen Liste ÜWG/EFL/FW erreicht 14,7 % und zieht mit drei Gemeinderäten in den Marktgemeinderat ein: Barbara Laböck (ÜWG), Dr. Maren Weigand (ÜWG) und Helmut Fleidl (FW). Bei der Bürgermeisterwahl erreicht Helmut Fleidl 6,6 %.
01.08.2019 – Außerordentliche Mitgliederversammlung
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung wird zum einen die Streichung der FW im Namen der ÜWG beschlossen. Neuer Name: Überparteiliche Wählergemeinschaft Bad Endorf e.V. Außerdem wird mehrheitlich einer gemeinsamen Liste bei der Kommunalwahl 2020 mit den Freien Wählern und einem gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten Helmut Fleidl (FW) zugestimmt.
15.05.2015 – Wechsel im Gemeinderat
Joseph Zangl legt aus pers. Gründen sein Gemeinderatsmandat nieder. Nachrückerin wird Maren Weigand.
12.11.2014 – Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung mit Neuwahlen. Andi Krug gibt nach 30 Jahren den Vorsitz der ÜWG ab. Dafür erhält er eine Ehrenurkunde und wird Ehrenvorsitzender der ÜWG (Satzungsänderung).
Vorstandschaft:
- Vorsitzende: Dr. Maren Weigand
- Stellv. Vorsitzender: Erwin Freese
- Stellv. Vorsitzende: Gudrun Unverdorben
- Kassier: Andreas Freundorfer
- Schriftführer: Robert Staber
16.03.2014 – Kommunalwahl 2014
Die ÜWG geht mit unserem Bürgermeisterkandidat Alois Reif an den Start, Gudrun Unverdorben kandidiert nicht mehr.
Mit einem Stimmenanteil von 18,02 % wurden die ÜWG zweitstärkste kommunalpolitische Kraft, aber bekam trotzdem nur 3 Sitze im Gemeinderat.
- CSU: 33,12 % (7 Sitze)
- ÜWG: 18,02 % (3 Sitze)
- SPD: 15,15 % (3 Sitze)
- ABE: 14,23 % (3 Sitze)
- EFL: 9,83 % (2 Sitze)
- Grüne: 9,65 % (2 Sitze)
Gewählt wurden 3 Gemeinderäte: Alois Reif (Fraktionsvorsitz), Klaus Unverdorben, Sepp Zangl und Andrea Stein als Ortssprecherin für Hirnsberg.
18.10.2009 – 25-Jahr Feier ÜWG/FW
25 Jahre ÜWG Bad Endorf Jubiläumsfeier für Mitglieder und Ehrengäste in der Orangerie Bad Endorf.
16.03.2008 – Bürgermeister-Stichwahl
Nach 2 weiteren aufregenden Wahlkampfwochen entschieden sich die Endorfer Wählerinnen und Wähler mit einem Stimmenanteil von 65,88 % für Gudrun Unverdorben als Bürgermeisterin unserer Marktgemeinde. Damit stellt die ÜWG Bad Endorf erstmals den Bürgermeister und mit Gudrun Unverdorben erstmals eine Frau als Bürgermeisterin unserer Marktgemeinde. Erwin Freese rückt in den Gemeinderat nach.
02.03.2008 – Kommunalwahl
Riesenerfolg für unsere Bürgermeisterkandidatin Gudrun Unverdorben – sie erreichte im ersten Wahlgang unter den vier Kandidatinnen und Kandidaten 45% der Wählerstimmen und konnte sich auf eine Stichwahl freuen.
Mit einem Stimmenanteil von 31,08 % wurden die ÜWG zweit-stärkste kommunalpolitische Kraft in Bad Endorf.
- CSU: 34,03%
- ÜWG: 31,08 %
- SPD: 16,98%
- EFL: 17,93%
Gewählt wurden 6 Gemeinderäte: Gudrun Unverdorben, Andreas Krug, Rupert Rotter, Hans Kotiers, Lorenz Deutscher, Barbara Laböck – Nachrücker: Erwin Freese.
31.07.2005 – Moorbadfest
Wir konnten durch reges Spendensammeln und der guten Ergebnisse der Moorbadfeste in der Vergangenheit eine Wasserrutsche mit einem Wert von EUR 4.500 am Moorbad aufstellen!!
06.11.2004 – 20-Jahr Feier ÜWG/FW Bad Endorf
05.04.2003 – Leitbild Gemeinde
Gemäß Wahlprogramm und Initiative ÜWG/FW wird die Arbeit an einem Leitbild für 2013 ins Leben gerufen. Arbeitskreise werden gebildet. Von den 7 Arbeitskreisen werden von Hans Kotiers der Arbeitskreis Ortsbild und Infrastruktur geleitet. Andreas Krug übernimmt als Sprecher den Arbeitskreis Bevölkerung und Gesellschaft.
03.03.2002 – Kommunalwahl
Trotz eines sehr gut präsentierten Wahlauftrittes mit engagierten Kandidaten sowie vielen Veranstaltungen gelingt es uns nicht entscheidenden Boden gutzumachen und weitere Gemeinderatsmitglieder für die ÜWG/FW zu gewinnen. Mit 10.760 Stimmen oder 15,56% werden wir zwar Dritte Kraft in Bad Endorf, konnten uns aber trotz Bürgermeisterkandidaten und einer hervorragenden Liste nicht entscheidend durchsetzen.
- CSU: 41,46%
- SPD: 25,15%
- ÜWG/FW: 15,56 %
- EFL: 13,41%
Gewählt wurden: Andreas Krug, Hans Kotiers jun. sowie neu: Rupert Rotter.
26.07.1999 – 15 Jahre ÜWG
15 Jahre ÜWG-Bad Endorf wurde gefeiert. Fazit: die ÜWG Bad Endorf konnte bisher erfolgreich auf die ”örtliche Kommunalpolitik Einfluss nehmen. Die Durchsetzung der Aufstellung von Vergaberichtlinien im Bezug „Bauen für Einheimische“ hat sich bewährt – es wurden uns lfd. Grundstücke angeboten und Bauland für Einheimische ausgewiesen.
Das Ziel einer Ortsumgehung wurde bisher nicht erreicht.
Frei nach dem Motto „Stillstand ist Rückschritt“ wird die ÜWG Bad Endorf weiterhin versuchen, mit Rat – Tat – und Energie ihre kommunalpolitischen Ziele als parteifreie Bürger umzusetzen.
28.06.1998 – Austritt FW-Landesverband
ÜWG/FW-Bad Endorf tritt aus dem Landesverband aus (Ermächtigungs-Beschluß GV 12.Mai 1997) und folgt somit der Empfehlung des Kreisverbandes Rosenheim.
04.08.1996 – 1. Moorbadfest
erstmals Moorbadfest auf Initiative von MGR Hans Kotiers.
Wahlspruch
„mit uns können Sie rechnen“
10.03.1996 – Kommunalwahl
9.890 Stimmen oder 15,51 % für die ÜWG.
Gewählt wurden: Andreas Krug, Hans Kotiers jun., Hans Doll (3. Bürgermeister und Kreisrat)
- CSU: 41,46 %
- SPD: 23,64 %
- EFL: 17,90 %
- ÜWG: 15,51 %
18.03.1990 – Kommunalwahl
6.924 Stimmen oder 11,47 % für die ÜWG.
Stimmenplus zur letzten Wahl von 55% – Hans Doll und Andreas Krug wurden gewählt.
- CSU: 44,32 %
- SPD: 29,98 %
- EFL: 11,52 %
- ÜWG: 11,47 %
- REP: 2,34 %
24.07.1989 – Eintragung ÜWG/FW ins Vereinsregister
18.03.1984 – Kommunalwahl
7,32% der Stimmen für die ÜWG und ein Mandat für Andreas Krug.
- CSU: 57,01%
- SPD: 28,35%
- Grüne/EFL: 7,32%
23.01.1984 – Gründungsversammlung „Münchner Kindl“
Erste Vorstandschaft:
- Vorsitzender: Andreas Krug
- Stellv. Vorsitzender: Heinz Schelle
- Schatzmeister: Dieter Kissner
- Schriftführer: Gilbert Kremser
- Kassenprüfer: Sepp Furtner, Gerhard Fischer
16.01.1984 – Interessentenversammlung
Mitglied werden
Politik lebt vom Mitmachen und wir freuen uns immer über neue Gesichter, frischen Wind und tatkräftige Unterstützung. Kontaktiert uns gerne über untenstehendes Formular oder [email protected]
Spenden
Da wir als parteifreie Wählergemeinschaft keine Partei sind, müssen wir unsere Arbeit, den kompletten Wahlkampf, die Öffentlichkeitsarbeit und sonstige Ausgaben selbst finanzieren.
Daher sind wir auf Spenden angewiesen und freuen uns über jeden, der unsere Arbeit für unseren Ort wertschätzt und mit einem beliebigen Betrag unterstützen möchte.
Geldzuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen werden nach § 34g EStG mit 50% der Zuwendungen direkt von der Steuerschuld abgezogen (max. bis zu 1.650 €). Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ist erst ab 300 € nötig.
Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen möchten, können Sie unsere Bankverbindung via E-Mail an info(at)uewg-bad-endorf.de anfordern.
Vereinssatzung
Nachstehend
aufgeführte Satzung der Überparteilichen Wählergemeinschaft Bad Endorf e.V. wurde am 27.4.1989 von der Mitgliederversammlung beschlossen und vom Amtsgericht Rosenheim, Vereinsregister, am 24.7.1989 genehmigt und eingetragen.
Am 15.5.1995 wurde in der Mitgliederversammlung diese Satzung erstmals – und zwar in den §5/6/7/ – geändert und am 4.Januar 1996 vom Vereinsregister genehmigt.Am 12.11.2014 wurden in der Mitgliederversammlung die §§ 6,7,8 und 14 geändert.
Am 01.08.2019 wurde der Namenszusatz „Freie Wähler“ gestrichen und der
Ermächtigungsparagraf als §13 eingefügt
Am 09.01.2024 wurden die §§ 6, 7, 12 geändert
§ 1 Name und Zweck
1 a) Der Name des Vereins lautet
Überparteiliche Wählergemeinschaft Bad Endorf / Parteifreie e.V.
1 b) Die Überparteiliche Wählergemeinschaft Bad Endorf e.V. ist eine Vereinigung von Gemeindebürgern, die es sich zum Ziel setzen, die kommunale Selbstverwaltung in die Hände parteifreier Bürger zu legen.
1 c) Der Sitz des Vereins ist Bad Endorf
2) Zweck und Aufgabe der Überparteilichen Wählergemeinschaft Bad Endorf e.V. besteht darin, den Bürgern der Gemeinde Bad Endorf eine Organisationsform zu bieten, die es ermöglicht, alle kommunalen Angelegenheiten in politischer, religiöser und kultureller Freiheit und Unabhängigkeit zu vertreten und mitzubestimmen.
3) Der Verein wirkt durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen, insbesondere auf Kommunalebene, bei der politischen Willensbildung mit.
Zur Verwirklichung der aktiven und politischen Mitarbeit sind bei allen kommunalen Wahlen geeignete Persönlichkeiten aus den Reihen des Vereins als Kandidaten zu benennen und zu fördern, die in den betreffenden Vertretungsorganen die Gewähr bieten, dass sie – über alle Parteiinteressen stehend – auch seitens des Vereins nicht an Weisungen gebunden – allein ihrem Gewissen verantwortlich, sachgerecht zum Wohle der Gemeinde und Ihrer Bürger entscheiden.
4) Die Überparteiliche Wählergemeinschaft Bad Endorf e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie erstrebt keinen Gewinn. Spenden und Beiträge dürfen nur zum satzungsmäßigen Zweck verwendet werden.
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und keiner politischen Partei angehört. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand binnen 4 Wochen nach Antragstellung. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Eine negative Entscheidung bedarf nicht der Begründung.
§ 3 Beitrag
Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Der Beitrag ist bis spätestens 31.03. eines jeden Jahres zu zahlen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft kann durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gekündigt werden. Diese Kündigung muss dem Vorstand zugestellt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein.
2) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt (Verstoß gegen Satzung oder Beschlüsse des Vereins, Zahlungseinstellung, unehrenhaftes Verhalten).
3) Mit dem Beschluss über den Ausschluss gilt die Mitgliedschaft als beendet.
Das ausgeschlossene Mitglied hat bis zu diesem Zeitpunkt voll und ganz seine Verpflichtungen gegenüber dem Verein zu erfüllen.
§ 5 Organe
Die Organe des Vereins sind der Vorstand, der Ausschuss und die Mitgliederversammlung.
§ 6 Vorstand und Ausschuss
1) Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus zwei bis fünf Mitgliedern. Über Zahl und Aufgabengebiet beschließt die Mitgliederversammlung bei der Neuwahl des Vorstands.
Gesetzliche Vertreter im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende oder seine Stellvertreter. Sie sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis sind die Stellvertreter nur dann vertretungsberechtigt, wenn der erste Vorsitzende nachweislich verhindert ist.
2) Der Vorstand führt den Verein.
Im Innenverhältnis bestimmt die Mitgliederversammlung das Aufgabengebiet des Vorstandes.
3) Der Ausschuss setzt sich, neben den Mitgliedern des Vorstandes zusammen aus:
allen Mitgliedern der Gemeinderatsfraktion, dem Ehrenvorsitzenden sowie bis zu vier weiteren, von der Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern.
Der Ausschuss berät und unterstützt den Vorstand bei der Vereinsführung.
4) Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Sie führen die Geschäfte nach Ablauf der Frist weiter, sofern eine Neuwahl bis zum Ablauf der Amtszeit noch nicht stattgefunden hat.
5) Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.
§ 7 Mitgliederversammlung / Protokollführung
1) Mindestens einmal in der Wahlperiode, vorzugsweise jährlich soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird durch den Vorstand mindestens 8 Tage vor Versammlungstermin in schriftlicher Form mit Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen und hat folgende Aufgaben:
a) Bericht des Vorsitzenden zur kommunalpolitischen Lage
b) Bericht des Schriftführers
c) Bericht des Schatzmeisters
d) Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
e) Wahl der Vorstandsmitglieder
g) Wahl der Ausschussmitglieder
h) Wahl von zwei Kassenprüfern
i) Festsetzung des Jahresbeitrages
j) Satzungsänderungen
2) Der Schriftführer – falls dieser verhindert ist, ein anderes Mitglied aus dem Vorstand / Ausschuss – ist zugleich Protokollführer. Das Protokoll mit sämtlichen Vereinsbeschlüssen muss vom ersten Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet werden.
§ 8 Abstimmungen/Wahlen
Sofern das Gesetz oder die Satzung nicht entgegensteht, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder wirksam.
Soll eine Abstimmung geheim erfolgen, so müssen mindestens 5 Mitglieder einen entsprechenden Antrag stellen. Auch der Versammlungsleiter kann bestimmen, dass eine Abstimmung geheim erfolgen soll.
Wahlberechtigt und wählbar sind volljährige Mitglieder.
Die Wahlen zum Vorstand sind geheim durchzuführen.
Ausschussmitglieder können per Akklamation gewählt werden.
§ 9 Außerordentliche Mitgliederversammlung
- Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 10% der Mitglieder einen schriftlich begründeten Antrag stellen.
§ 10 Ausschluss
1) Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung oder Beschlüsse des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung oder schädigt es das Ansehen des Vereins, so kann der Vorstand über den Ausschluss entscheiden.
2) Hat der Vorstand auf Ausschluss erkannt, so steht dem Betroffenen das Recht der Berufung bei der Mitgliederversammlung zu. Die Berufung ist mit Begründung binnen einer Frist von einem Monat seit Zustellung bei dem Vorsitzenden des Vereins einzulegen. Bis zur Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.
§ 11 Satzungsänderungen
Anträge auf Änderung der Satzung können vom Vorstand oder von mindestens 5 Mitgliedern gestellt werden. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn in der Mitgliederversammlung zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.
§ 12 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Auflösung des Vereins kann erfolgen, wenn zwei Drittel der Anwesenden dies beschließen.
- Im Falle der Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen einem gemeinnützigen Zweck nach Beschluss der Mitgliederversammlung zugeführt.
- Zur Abwicklung einer beschlossenen Vereinsauflösung wird der Vorsitzende als Alleinvertretungsberechtigter aller hierfür erforderlichen Anträge, Erklärungen, Unterschriften etc. bevollmächtigt.
- Die Unterlagen der Vereinsführung werden nach der Vereinsauflösung durch den letzten Vorsitzenden für 10 Jahre aufbewahrt.
§ 13 Ermächtigung
Der / Die Vorstandsvorsitzende bzw. der / die Stellvertreter/-in wird unter Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB ermächtigt, Änderungen (auch Ergänzungen und Streichungen) der Satzung vorzunehmen, soweit dies zur Behebung gerichtlicher oder behördlicher Beanstandungen erforderlich oder zweckdienlich ist
§ 14 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern sind die Gerichte zuständig, in deren Bereich der Verein seinen Sitz hat.
§ 15 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung mit den Satzungsänderungen tritt nach Genehmigung der Mitgliederversammlung am 09.01.2024 und dem Eintrag ins Vereinsregister in Kraft.
Überparteiliche Wählergemeinschaft
Bad Endorf e.V.
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1. Vorsitzender